Die ortsübliche Kurtaxe ist nicht in den Preisen inbegriffen und nach den ortsüblichen Tarifen durch den Gast und dessen Mitreisende vor Ort zu entrichten.
In der Hauptsaison (von Mai bis September) sowie Ostern und Weihnachten/Silvester gilt eine Mindestübernachtungszahl von 7 Nächten, in der Nebensaison sind es 3 Nächte. Abweichende Mietdauern nur auf Anfrage.
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